Allgemeine Geschäftsbedingungen

CACHÉMARKETING GmbH, der Lizenznehmer der RNV GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dauerhinweiswerbung auf den Metallzäunen der OEG.

§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Cachemarketing UG haftungsbeschränkt über die Anbringung von Werbeträgem auf den Metallzäunen der OEG im öffentlichen Straßenraum durch die Cachemarketing UG hb gegenüber ihren Auftraggebern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

§ 2 Unser Angebot und Auftragsbestätigung

Ihre Beauftragung entsprechend den Angaben unseres Angebots gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Cachemarketing UG als angenommen. Mündliche Vereinbarungen, die in der schriftlichen Bestätigung nicht enthalten sind, haben keine Gültigkeit.

§ 3 Entwürfe

Der Auftraggeber liefert innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung auf seine Kosten Entwürfe über das Werbemotiv (sog. Druckdaten) selbst. Der Auftraggeber hat die Entwürfe gemäß der Druckvorgaben von der Cachemarketing UG zu gestalten. Diese beinhalten die Bemaßungen der einzelnen Dipondplatte. Die Entwürfe bedürfen der Genehmigung durch die Cachemarketing UG, über die diese unverzüglich entscheidet. Rassistische, sexistische oder Werbung für Scientology oder eine ihrer Unterorganisationen sind ausgeschlossen. Die Versagung der Genehmigung aus vorgenannten Gründen durch die Cachemarketing UG begründet für den Auftraggeber keinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Cachemarketing UG und befreit ihn nicht von den Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Auftraggeber ist verpflichtet auf eigne Kosten unverzüglich neue Entwürfe vorzulegen.

§ 4 Ausführung

Die Herstellung der Werbemittel für die OEG Zäune und die Montage werden wir kostenpflichtig für Sie vornehmen. Die Anbringung der Werbeträger erfolgt durch die Cachemarketing UG innerhalb von 14 Werktagen nach dem schriftlich bestätigten Vertragsbeginn. Ist dies auf Grund der Witterung (z.B. Regen, bzw. Temperaturen unter 8° Grad Celsius) nicht möglich, erhält der Auftraggeber ab dem 14. ten Werktag nach Vertragsbeginn eine Mietgutschrift.

§ 5 Konkurrenzausschluss

Der Ausschluss von Wettbewerbern wird nicht zugesichert. Die Cachemarketing UG ist bemüht, Werbung konkurrierender Unternehmen, Branchen oder Produkte nicht in unmittelbarer Umgebung zueinander anbringen zu lassen.

§ 6 Haftung

Die Cachemarketing UG haftet nicht für die Beschädigung oder Diebstahl der angebrachten Werbemittel durch Dritte. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch Verschulden der Cachemarketing UG entstanden ist. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Cachemarketing UG, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.

§ 7 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt, soweit im Auftragsformular nicht etwas anderes vereinbart ist, mindestens ein Jahr. Der Vertrag und die Vertragslaufzeit beginnen mit der Bestätigung durch die Cachemarketing UG. Vertragsbeginn ist in der Regel der 1. eines Kalendermonats. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht von einer der Parteien spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt wird. Danach kann der Vertrag monatlich gekündigt werden.

§ 8 Erneuerung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Unansehnlich gewordene, beschädigte oder abhanden gekommene Werbemittel hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu erneuern, gleichgültig, wodurch die Erneuerung notwendig geworden ist. Über die Erneuerungsbedürftigkeit entscheidet Cachemarketing UG.

§ 9 Zahlung

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Vorauszahlung eines halbjährlichen Mietzinses für den Vertragszeitraum vereinbart. Die Zahlung ist fällig vor Anbringung der Werbung, spätestens einen Monat nach Auftragsbestätigung und Rechnungserstellung durch die Cachemarketing UG.

§ 10 Vertragsablauf

Bei Vertragsende wird die Werbefläche durch die Cachemarketing UG demontiert. Die Werbemittel werden für 30 Tage von der Cachemarketing UG zur Abholung bereitgehalten und danach entsorgt. Es besteht kein Anspruch auf Unversehrtheit der Werbemittel.

§ 11 Zahlungsverzug

Im Falle des Verzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Einziehungskosten berechnet.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Frankfurt am Main. Auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand Frankfurt vereinbart.


Geschäftsführer: Horst Erlenkötter
cachémarketing UG (hb)
Lortzingstrasse 16
60318 Frankfurt am Main
Mobil: +49 178 85 49 961 oder 172 5166647
E-Mail: he@cachemarketing.de oder ve@cachemarketing.de